Vielen Dank, dass Sie meine Seite besuchen.
Wenn Sie sich für eine Rechtsberatung und Interessensvertretung durch mich interessieren, dann erhalten Sie unter dem Link nähere Informationen. Im Rahmen meiner Rechtsberatung biete ich nach Anfrage die Möglichkeit von Hausbesuchen an. Auch gibt es die Möglichkeit von Terminen an Wochenenden, Feiertagen oder in den Abendstunden. Ebenso kann ich Ihnen spezielle Beratungs- / Erstberatungsangebote unterbreiten.
Ich kooperiere bei Rechtsfragen, welche das griechische Recht betreffen, mit Herrn Rechtsanwalt Alexandros G. Sotiriadis aus dem griechischen Kavala. Sie können sich gerne bei Rechtsfragen und Rechtsproblemen mit Bezug zu Griechenland an mich wenden.
Wenn Sie Fragen zu meinem Seminarangebot haben, können Sie mich direkt kontaktieren. Meine Kontaktdaten sind im Impressum hinterlegt. Ich biete Seminare an, die ich direkt bei Ihnen vor Ort durchführe. Sie müssen nicht zu mir kommen, sondern ich komme zu Ihnen. Diese Seminare werden als Blockveranstaltung abgehalten. Ich stelle nur den Seminarleiter, Sie die Räumlichkeiten, einen Videobeamer, eine Leinwand und natürlich die Seminarteilnehmer. Bitte beachten Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für jeden Vertrag über die Durchführung eines Seminars gelten. Hier finden Sie auch die Rahmenbedingungen, unter denen Sie den Veranstaltungsort wählen können.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
ich bin auch während der derzeitigen Corona-Entwicklung für Sie da.
Über meine Telefonnummern meiner Büros in Röfingen, Burgau und Leipheim bin ich telefonisch erreichbar. Sie können sich auch per E-Mail an mich wenden.
Eine Terminsvergabe für eine Besprechung in meinem Büro in Burgau oder Leipheim ist möglich, wenn für Ihr Anliegen zur Wahrung Ihrer Interessen und/oder zur Vermeidung von Nachteilen für Sie zwingend eine persönliche Unterhaltung in meinen Kanzleiräumen erforderlich ist. In diesen Fälle wird auf die Einhaltung eines gebotenen infektionsschutzrechtlichen Abstandes geachtet. Erkennbar kranke Personen können nicht empfangen werden. Ebenfalls kann keine Person empfangen werden, wenn diese sich in den letzten vierzehn Tagen in Risikogebieten wie Österreich, Italien oder dem Landkreis Heinsberg aufhielt. Ich bitte hierfür um Verständnis.
Die am Freitag, den 20.03.2020, von der bayerischen Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfügung ändert hieran nichts.
Wir Rechtsanwälte sind nach dem Gesetz Organe der Rechtspflege und damit stehen wir im System auf einer Stufe mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und sonstigen Justizeinrichtungen. Die Allgemeinverfügung erklärt keinen Stillstand des Rechts, sondern die Rechtsordnung arbeitet auch in Krisenzeiten wie diesen. Auch die Gerichte sind derzeit handlungsfähig, auch wenn diese derzeit in einer Art Notbetrieb arbeiten und Termine / Verhandlungen in nicht eilbedürftigen Angelegenheiten absagen und verschieben. Deshalb ist meine Aufgabe als Rechtsanwalt, auch in dieser Zeit die Interessen meiner gegenwärtigen und zukünftigen Mandanten wahren muss.
Die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden durch die oben genannten Einschränkungen bei der Terminsvergabe eingehalten. Auch wenn wir alle in der jetzigen Situation der Eindämmung der Corona-Pandemie die höchste Priorität einzuräumen müssen, so darf eine funktionierende Rechtspflege nicht ausgehebelt werden.
Der Erlass der Allgemeinverfügung ist vor allem der Ignoranz und der Dummheit vieler Bürger geschuldet, die den Erst der heutigen Lage nicht erkennen wollen öder können. Wenn wir alle an einen Strang ziehen, dann werden wir auch diese Situation meistern.
Bleiben Sie gesund
Frank Oliver Lehnert, LL.M.
Rechtsanwalt